[sws_green_box box_size="585"]Ein in der breiten Öffentlichkeit kaum bekanntes, aber dennoch hoch interessantes Finanzthema: Verbraucher können mitunter mehrere 1000 Euro sparen, wenn sie sich gegen falsche Widerrufsklauseln in Verträgen zu Immobilienkrediten zur Wehr setzen. Die Praxis zeigt, dass es sich dabei keinesfalls um Einzelfälle handelt. Allerdings müssen die Bürger einen steinigen Weg einkalkulieren, denn von den Finanzinstituten ist kein Entgegenkommen zu erwarten. Der frühere Börsenjournalist
Roland Klaus ist Sprecher der Interessengemeinschaft Widerruf (
www.widerruf.info) und erklärt im Interview, worauf es ankommt.[/sws_green_box]
Herr Klaus, Sie haben die Interessengemeinschaft Widerruf gegründet. Worum geht es dabei?
Es geht um den sogenannten Widerrufsjoker. Das ist ein Thema, das alle betrifft, die in den vergangenen Jahren ein Haus gebaut oder eine Immobilie gekauft haben und dabei einen Kredit aufgenommen haben. Rund 70 Prozent aller Immobilienfinanzierungen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, haben falsche Widerrufsklauseln. Das bedeutet, dass die Widerrufsfrist, die üblicherweise 14 Tage beträgt, in all diesen Fällen nicht zu laufen beginnt. Verbraucher können also heute noch Kredite widerrufen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben.
Warum sollte ich das als Verbraucher tun?
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2008 eine Finanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung abgeschlossen haben, zahlen Sie wahrscheinlich einen Zins von rund fünf Prozent – und das noch bis 2018. Wenn Sie aus diesem Kredit aussteigen können und eine neue Finanzierung abschließen, bekommen Sie wahrscheinlich Konditionen von rund zwei Prozent. Das macht bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro einen Unterschied von 500 Euro pro Monat.
Und da spielen die Banken einfach so mit?
Nein, deswegen brauchen wir ja auch die IG Widerruf. Die Banken haben natürlich ein großes Problem damit, wenn Verbraucher in großer Zahl ihre Kredite widerrufen. Sie blockieren im Wesentlichen an zwei Stellen: Erstens tun sie so, als sei der Widerruf nicht möglich, selbst wenn es zu vergleichbaren Fällen schon letztinstanzliche Urteile des BGH gibt. Sie lassen es darauf ankommen, ob der Kunde wirklich mit harten Bandagen spielt, sprich einen Anwalt einschaltet oder sogar vor Gericht zieht. Und zweitens starten sie gerade eine Angstkampagne. Etliche Banken weigern sich, Kunden, die anderswo widerrufen haben, eine Anschlussfinanzierung zu bieten. Damit wollen sie den Eindruck vermitteln, dass alle, die den Widerrufsjoker nutzen, schon mit einem Bein in der Zwangsversteigerung stehen, weil sie keinen Kredit mehr bekommen. Das ist natürlich Unsinn.
Was macht die IG Widerruf genau?
Wir bieten über unsere Website
www.widerruf.info zunächst einmal eine Anlaufstelle für alle, die sich über das Thema informieren wollen. Wir haben ein Netzwerk von erfahrenen und sehr kompetenten Anwälten aufgebaut, die schon etliche Widerrufsfälle durchgefochten haben. Diese bieten eine kostenlose Prüfung von Kreditverträgen an – natürlich in der Hoffnung, anschließend mandatiert zu werden. Bei der Auswahl der Anwälte waren mir zwei Dinge wichtig: faire Gebühren und eine klare Aussage, wie gut die Chancen der Mandanten wirklich sind. Unter den Anwälten ist nämlich ein gewisser Goldrausch ausgebrochen. Einige verlangen überzogene Gebühren oder jagen Interessenten in einen Rechtsstreit, obwohl deren Chancen nur mittelmäßig sind. Da mache ich nicht mit.
Und wie gehen Sie das Thema Refinanzierung an?
Auch da sind wir dran, allerdings ist die Sache noch nicht ganz spruchreif. Wir arbeiten an einem Refinanzierungsangebot, das sich speziell an die Nutzer des Widerrufsjokers richtet und ihnen ein Signal gibt: Macht Euch keine Sorgen! Wenn Ihr aus Eurem bestehenden Vertrag ausgestiegen seid, dann stehen wir bereit für eine Umschuldung. Was wir dazu brauchen, sind verbindliche Finanzierungsangebote von Banken, die eine längere Laufzeit haben, als die bisher üblichen 14 oder 30 Tage. In dieser kurzen Zeit schafft man in der Regel keinen Ausstieg. Wir sind da in sehr positiven Gesprächen und ich denke, dass wir in recht kurzer Zeit ein konkretes Angebot präsentieren können. Es gibt etliche Banken, die gegen den Strom schwimmen und die Nutzer des Widerrufsjokers als interessante Zielgruppe sehen. Das sind ja keine schlechten Menschen, nur weil sie von ihrem Recht als Verbraucher Gebrauch machen.
Ist das Thema Widerrufsjoker nur für Kredite interessant, die noch laufen?
Nein, ganz im Gegenteil. Spannend ist die Sache auch für diejenigen, die in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, um aus einem Kreditvertrag herauszukommen. Wenn sich nämlich herausstellt, dass dieser Kredit eine falsche Widerrufsklausel hat, dann können sie von ihrer Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Der Kredit sollte zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen worden sein. Und die Vorfälligkeitsentschädigung sollte 2011 oder später gezahlt worden sein. Frühere Zahlungen sind bereits verjährt.
Und was ist mit denen, die eine solche Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, aber keine Lust auf Anwaltskosten und eine juristische Auseinandersetzung haben?
Die können sich auch an uns wenden. Wir arbeiten mit einem Partner zusammen, der solche Forderungen aufkauft. Das bedeutet dann: Der private Kunde bekommt sein Geld und ist aus der Sache raus. Der Käufer der Vorfälligkeitsentschädigung klagt dann gegen die Bank – auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
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