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Die Delisting-Walze zieht weiter über das heimische Small-Cap-Segment und hinterlässt geplättete Anleger. Anfang Oktober wurde die Elexis-Aktie zuletzt gehandelt – von 2004 bis 2011 war das Maschinenbauunternehmen immerhin mal im SDAX gelistet. Mit Ablauf des 20. Oktober wird der Anteilschein von DTB – Deutsche Biogas final im Frankfurter Segment Entry Standard gehandelt. Im November geht es dann richtig zur Sache: Laut der von boersengefluester.de regelmäßig aktualisierten Übersichtstabelle „Delistings: Börsenrückzüge ohne Abfindung“ enden dann die Notierungen von Swarco Traffic Holding, Biolitec, Schlossgartenbau-AG, VSM, Magix und wallstreet:online Capital. Zugegeben: Bei den meisten Titeln gingen ohnehin sehr wenige Stücke um, der "Schaden" für die Aktionärskultur in Deutschland wird sich also in überschaubaren Grenzen halten. Doch insbesondere der Börsenrückzug von Magix zum 30. November ist schon eine Art Wirkungstreffer. Der im April 2006 an die Börse gegangene Anbieter von Multimediasoftware hatte in Investorenkreisen einen tadellosen Ruf und wusste, nicht zuletzt mit soliden Bilanzrelationen, zu überzeugen. Seit der Ankündigung des Delistings am 20. Mai 2014 ist die Marktkapitalisierung der Berliner von 33,2 auf 25,1 Mio. Euro geschmolzen. Unter normalen Umständen würde die Aktie wohl deutlich höher notieren. Allein die liquiden Mittel decken den Börsenwert momentan zu knapp 60 Prozent ab. Bankverbindlichkeiten hat Magix nicht. Der Abschlag zum Buchwert beträgt mittlerweile immerhin 13 Prozent.
Was also tun? An der Umsetzung des Delistingplans von Magix gibt es wohl nichts mehr zu rütteln. Ende Juli hatte die Gesellschaft im Zuge einer Meldung über Veränderungen im Aufsichtsrat nochmals auf den bevorstehenden Börsenrückzug hingewiesen. Es wird auch kein flankierendes Aktienrückkaufprogramm bei Magix geben, über das ausstiegswillige Investoren ihre Stücke hätten kursschonend abgeben können. Kompletter Humbug ist die Schutzbehauptung von Magix, dass der Schutz der Privatanleger dadurch sichergestellt ist, dass der Börsenrückzug erst nach Ablauf einer Frist von mehr als sechs Monaten nach Antragsstellung erfolgt. Natürlich kann jeder Anleger momentan seine Aktien verkaufen. Die Frage ist allerdings zu welchem Preis. Und Anleger, die sich neu engagieren, müssten wissen, worauf sie sich einlassen. Doch letztlich läuft die Argumentation von Magix darauf hinaus, dass den Letzten die Hunde beißen. Die Zahl der Aktien im Streubesitz (zurzeit sind es knapp ein Viertel der insgesamt 8.844.99 Anteilscheine) wird bis zum Wirksamwerden des Delistings schließlich nicht kleiner. Und so bleibt ab Dezember wohl nur noch die Möglichkeit, die Aktie über das Wertpapierhandelshaus Valora zu kaufen oder verkaufen. Wie liquide der Handel mit Magix-Aktien hier sein wird und mit welchen Spreads (Spanne zwischen An- und Verkaufspreis) Anleger zu rechnen haben, wird sich im Lauf der kommenden Monate herausstellen müssen. Immerhin: Es gibt so etwas wie einen alternativen Marktplatz für Delistingopfer. Zu der Kursübersicht von Valora kommen Sie direkt über diesen LINK.
Boersengefluester.de wird regelmäßig gefragt, ob mit einer Änderung der Rechtsprechung in der Delisting-Frage zu rechnen ist. Eine valide Antwort darauf haben wir derzeit allerdings nicht parat. So sehr wir es uns auch wünschen würden, dass der Spuk möglichst schnell ein Ende hat. Bekannt ist uns allerdings, dass von diversen Stellen politische Lobbyarbeit betrieben wird, um eine Änderung der leidigen Rechtsprechung herbeizuführen. Doch das ist ein zäher Prozess – Ende offen. Eher bedeckt hält sich derzeit das Deutsche Aktieninstitut – wohlwissend, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt und Schnellschüsse vermutlich kaum zum Erfolg führen. Dennoch: Von außen drängt sich der Eindruck auf, dass die Frankfurter in diesem Punkt eher ein Interessenvertreter der bei ihnen organisierten Mitgliedsunternehmen sind, als dass sie sich beherzt auf die Seite der Privataktionäre stellen. Andere Gruppen wie die SdK oder die DSW äußern sich zwar vehement gegen die jetzige Rechtsprechung – bewirkt hat die Opposition bislang allerdings noch nichts wirklich Zählbares. Und so bleibt das Delisting-Thema wohl noch eine ganze Weile das Schreckgespenst vieler Small-Cap-Anleger. Einen Aufschrei wird es vermutlich erst dann geben, wenn sich eine bekanntere Gesellschaft zum Rückzug vom Parkett entschließt, und zwar ohne eine entsprechende Abfindung zu zahlen.
[sws_red_box box_size="585"]Tipps von boersengefluester.de: Schauen Sie regelmäßig auf unserer Übersicht Delistings: Börsenrückzüge ohne Abfindung vorbei. Dann wissen Sie Bescheid, ob auch Aktien aus Ihrem Depot von einem Delisting betroffen sind. Zudem haben wir eine Art Beobachtungsliste von Aktien zusammengestellt, wo wir uns ein Delisting zumindest vorstellen können – auch wenn es noch keine Anhaltspunkte dafür gibt. Zu dem Beitrag kommen Sie direkt, wenn Sie diesen LINK anklicken.[/sws_red_box]...
Magix
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In der Nebenwerteszene wird es allmählich zu einem echten Aufregerthema: Die Delistingbeschlüsse börsennotierter Unternehmen ohne vorherige Barabfindung. Prominente Beispiele sind der Pressenhersteller Schuler oder zuletzt Magix. Am 20. Mai teilte der Spezialist für Multimediasoftware mit, dass er einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Börsensegment Entry Standard stellen wolle. Sprengstoff für Aktionäre: Innerhalb weniger Tage verlor die Notiz der Berliner um fast 30 Prozent an Wert. Die Marktkapitalisierung schmolz auf 27 Mio. Euro. Dabei galt Magix bislang als Substanzperle, die ihren Anteilseignern regelmäßig Rückkaufangebote unterbreitete und auch mal mit Extraausschüttungen die Renditehitlisten stürmte.
„Durch den angestrebten Börsenrückzug ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen“, lautet die offizielle Begründung von Magix. Wie eine Farce wirkt angesichts des Kursabsturzes die Aussage, wonach der Schutz der Anleger im Streubesitz dadurch sichergestellt werden soll, dass der Börsenrückzug erst mit Ablauf einer Frist von mehr als sechs Monaten – also zum 30. November 2014 – wirksam wird. „Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie bisher über die Börse handeln.“ Doch wer will schon wenig fungible Anteilscheine, die sich künftig womöglich nur noch über Spezialtauschplätze wie Valora Effekten Handel verkaufen lassen? Der Kursabsacker spricht jedenfalls eine deutliche Sprache. Hier werden Aktien unter Wert verscherbelt – aus Furcht, sie später gar nicht mehr loszuwerden.
Dabei hatte Magix erst am 29. April 2014 seine Hauptversammlung (HV) abgehalten. Offenbar waren die Pläne für den Börsenrückzug hier jedoch kein Thema – oder es drang nichts nach außen. Der Small Cap zeigte jedenfalls keine Verhaltensauffälligkeiten nach der HV. Nun dominieren ratlose Aktionäre. Boersengefluester.de versuchte mehrfach, bei Magix durchzukommen und weitere Informationen zu erhalten. Bislang erfolglos. Immer wieder die gleiche telefonische Durchsage: „Guten Tag, das ist die Investor-Relations-Abteilung der Magix AG. Leider sind zurzeit alle Leitungen belegt. Bitte versuchen Sie es später wieder.“ Oder es ging erst gar niemand an die in der Ad-hoc-Mitteilung angegebene Telefonnummer. Da drängt sich der Eindruck auf, dass die Gesellschaft lästige Fragen erst gar nicht an sich heranlassen wollte.
Geebnet wurde der Weg des Börsenrückzugs durch die kalte Küche durch eine geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im November 2013. Demnach müssen Unternehmen ihren Anteilseignern beim Delisting keine Barabfindung anbieten, auch ist ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung nicht notwendig. Dabei bezogen sich die Richter in dem konkreten Fall – es ging um den Tiefkühlspezialisten Frosta – zunächst einmal nur auf einen Segmentwechsel (Downgrading) in einen weniger regulierten Markt wie den Entry Standard. Einen solchen Schritt haben aus Kostengründen zuletzt etliche Gesellschaften durchgezogen. Allerdings wollte das BGH diese Rechtsprechung auch auf das echte Delisting erstreckt sehen, was dem Urteil eine erhebliche Brisanz verlieh. Sollten in den kommenden Monaten weitere Unternehmen dem Beispiel Schuler oder Magix folgen, hätte der BGH der ohnehin nicht sonderlich ausgeprägten Aktienkultur in Deutschland einen echten Wirkungstreffer zugefügt. Mit Anlegerschutz hat das Urteil jedenfalls nichts zu tun.
Zumindest partiell einen anderen Weg gehen Unternehmen wie der IT-Dienstleister Plaut oder Ariston Real Estate aus München. Das Immobilienunternehmen hat die Beendigung der Börsennotierung ebenfalls auf der Agenda zur Hauptversammlung am 27. Juni stehen. Hier gab es zuletzt aber ein Erwerbsangebot über 0,70 Euro je Aktie. Bei Plaut sollen die Streubesitzaktionäre mit einer Gegenleistung von 0,90 Euro je Anteilschein abgefunden werden. Und auch die Österreicher haben den Delistingplan als Tagesordnungspunkt auf die Hauptversammlung am 18. Juni 2014 in Wien stehen.
[sws_red_box box_size="585"]Eine Übersichtstabelle mit allen Unternehmen, die ihre Aktien ohne vorherige Barfindung von der Börse nehmen, finden Sie HIER.[/sws_red_box]...
Magix
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