ecrop: Krypto-Aktien einmal komplett anders

Zu behäbig, zu viel Bürokratie. Normalerweise genießt der heimische Gesetzgeber nicht gerade den flottesten Ruf, wenn es um die richtigen Weichenstellungen für den Standort Deutschland geht. Gerade junge Unternehmen klagen über mitunter schwierige Rahmenbedingungen. Umso erstaunlicher, was der Bundestag kürzlich für ein wichtiges Großprojekt – freilich abseits des breiten medialen Interesses – verabschiedet hat.
Monday, 15 Jan 2024
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Zu behäbig, zu viel Bürokratie. Normalerweise genießt der heimische Gesetzgeber nicht gerade den flottesten Ruf, wenn es um die richtigen Weichenstellungen für den Standort Deutschland geht. Gerade junge Unternehmen klagen über mitunter schwierige Rahmenbedingungen. Umso erstaunlicher, was der Bundestag kürzlich für ein wichtiges Großprojekt – freilich abseits des breiten medialen Interesses – verabschiedet hat. „Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gehen wir nun die Trendumkehr an“, sagt Finanzminister Christian Lindner. Im Kern geht es darum, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken. Sprich: Ein leichterer Kapitalmarktzugang oder auch attraktivere Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung. Eingebettet sind diese Initiativen in verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarkts. So ist es nun möglich, auch Aktien digital und dezentral zu verbriefen.

Liebe Leser von boersengefluester.de – ganz wichtig: Alle Inhalte in diesem Artikel bitte nicht mit Bitcoin, Etherum etc. in einen Topf werfen, der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammengang tatsächlich von Kryptoaktien. Ein Unternehmen, was in diesem Umfeld aktiv ist und die Gunst der Stunde nutzen will, ist die ecrop GmbH aus dem bayerischen Amberg. „Wir haben Großes vor“, sagt Geschäftsführer und Mitgründer Michael Stoussavljewitsch im Hintergrundgespräch mit boersengefluester.de. So steht dem Vernehmen nach noch im ersten Quartal 2024 die Umwandlung in eine AG und wenig später dann – verbunden mit einer Finanzierungsrunde – die Emission der eigenen Aktie an. Wie könnte es anders sein, natürlich in der der Krypto-Variante. Damit wäre ecrop der Kryptoaktien-Pionier in Deutschland, was mit hoher Wahrscheinlichkeit ein enormer Vorteil für die weitere Entwicklung des Unternehmens ist. Mit dem potenziellen Emissionserlös will das Team um die Zwillingsbrüder Michael und Martin Stoussavljewitsch weitere Investitionen in das System, etwa für den Aufbau einer HV-Plattform, vorantreiben.

Mittelfristig steht zudem die Etablierung einer Handelsplattform ganz oben auf der Agenda. Ob auch dieser für Investoren entscheidende Service zwingend inhouse entwickelt werden soll, ist indes noch offen. Immerhin gibt es bereits solche Lösungen. „Wir suchen daher auch Partner aus dem Banking-Bereich“, sagt Michael Stoussavljewitsch. Interessante Partner für ecrop sind zudem die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, schließlich sind diese regelmäßig auch als Berater für Unternehmen aktiv – etwa wenn es um die Umsetzung von Mitarbeiteraktienprogrammen oder auch IPO-Pläne von jungen Firmen geht. Um die Aufklärung bei möglicherweise noch unsicheren Investoren und potenziellen Emittenten aus dem Mittelstands- und Start-up-Sektor zu forcieren, geht ecrop in die Offensive und hat unter anderem die Webseite kryptoaktie.com als möglichst barrierefreie Infoquelle gelauncht. Eigentliches Asset ist jedoch die selbst geschaffene Plattform, auf der die Gesellschaft sämtliche Services als Kryptoregisterführer bietet. Noch erzielt ecrop keinen nennenswerten Umsatzerlöse, doch das Fintech hat bereits markante Werte geschaffen. „In die Software sind mehrere tausend Entwicklerstunden geflossen“, sagt Michael Stoussavljewitsch. Die Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz arbeiten zurzeit an einem Bewertungsgutachten für die künftige ecrop AG.

Aus Investorensicht ein hochspannender Prozess, der hier zurzeit abseits der klassischen IPO-und Listingpfade vonstatten geht. Noch sind verlässliche Indikationen Fehlanzeige, doch boersengefluester.de hält eine Bewertung im niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag für eine realistische Bandbreite. Spannend und hochgradig aktuell sind nach Auffassung von boersengefluester.de insbesondere die Bestrebungen von ecrop, die historisch bedingten guten Kontakte in den Bereich aufstrebender Zulieferer aus dem Defense-Sektor zu nutzen, um in diesem Umfeld das Thema Krypotaktien als Finanzierungsvehikel populärer zu machen. „Im Kern wollen wir aber technischer Dienstleister sein“, sagt Michael Stoussavljewitsch. Mit Argusaugen betrachtet werden die neuen Entwicklungen um rund um Kryptoaktien derweil wohl von Platzhirschen wie der Deutsche Börse-Tochter Clearstream, denn deren etabliertes Geschäftsmodell rund um die Wertpapierverwaltung bekommt möglicherweise erhebliche Konkurrenz.

Die kommenden Quartale werden zeigen, wie der Start von Herausforderer ecrop gelingt. Boersengefluester.de bleibt am Ball. Da es sich um ein neues und komplexes Themengebiet handelt, haben wir ecrop-Mitgründer Michael Stoussavljewitsch eine Reihe von Basisfragen rund um die Kryptoaktie gestellt. Wir sind sich sicher, dass seine Antworten gerade auch für klassische Aktieninvestoren viel Mehrwert liefern.


Herr Stoussavljewitsch, verbrieft eine Kryptoaktie überhaupt die selben Rechte wie eine normale Aktie?

Michael Stoussavljewitsch: Ja. Die Kryptoaktie ist der normalen Aktie – oder wie der Gesetzgeber sagt, der “herkömmlichen” oder “verbrieften” Aktie – gleichgestellt. Seit 2021 ist es durch das elektronische Wertpapiergesetz (eWpG) möglich, die zur Verbriefung von Wertpapieren notwendige Urkunde durch digitale Versionen zu ersetzen und damit physische Globalurkunden abzulösen. Diese sog. elektronischen Wertpapiere werden entweder (wie bisher) bei einem Zentralverwahrer/-register geführt oder eben dezentral in einem Kryptowertpapierregister (wie bei ecrop) eingetragen und damit verbrieft. In letzterem Fall spricht man von einem Kryptowertpapier. Mit dem Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetztes (ZuFinG) im Dezember 2023 ist es nun möglich, auch Aktien digital und dezentral zu verbriefen. Hier spricht man dann von einer Kryptoaktie, welche als Namensaktie begeben wird.

Was sind denn die wichtigsten Unterschiede?

Der erste wichtige Unterschiede ist, dass elektronische Aktien nun mit Mehrstimmrechten ausgestattet werden können. Das bisherige Verbot der Mehrstimmrechtsaktie wurde damit durchbrochen und ab sofort können einzelne Aktien mit einem bis zu Zehnfachen Stimmrecht ausgestattet werden, so dass einzelne Aktionäre mit vergleichsweise geringem Kapitalbetrag ein hohes Maß an Kontrolle erlangen können. Dadurch müssen Gründer und Unternehmensinhaber bei einer Aktienemission oder einem Börsengang nicht mehr befürchten, ihre gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten aufzugeben.

Der zweite (für uns) wichtigste Unterschied ist, dass mit Kryptoaktien eine erheblich gesteigerte Handelbarkeit einhergeht. Denn jede Transaktion wird direkt zwischen Käufer und Verkäufer und unmittelbar durch Umtragung auf dem Kryptowertpapierregister durchgeführt, was ein nahezu verzugsloses Settlement bedeutet. Damit verbunden ist ein erleichterter Zugang zum Wagniskapital sowie eine erhöhte Liquidität des Marktes.

Wie steht es um die Regulierung von Kryptoaktien?

Kryptoaktien sind voll reguliert und bilden eine Unterart elektronischer Aktien. Mit dem Inkrafttreten des ZuFinG wurde das AktG dementsprechend punktuell ergänzt (§§ 10, 13, 67). Auch das eWpG und DepotG haben einige Neuregelungen erfahren, sodass die Einbeziehung von elektronischen Aktien ohne Übergangszeit am Tag der Verkündung des ZuFinG erfolgt ist.

Wie kaufe ich konkret eine Kryptoaktie?

Kryptoaktien können direkt von einer Aktiengesellschaft bspw. im Rahmen einer Aktienemission durch Neuausgabe und Zeichnung gekauft werden. Aber auch einmal ausgegebene Kryptoaktien –dann sogenannte alte Aktien – lassen sich später direkt vom jeweiligen Eigentümer kaufen. Grundsätzlich begibt der Emittent (AG) Kryptoaktien und registriert diese im ecrop-Kryptowertpapierregister. ecrop stellt die IT-technische Anbindung der Aktiengesellschaft als auch der Investoren sicher. Der Investor registriert sich bei ecrop und hat mittels App direkten Zugang zu den Kryptoaktien. Hier führt er auch sein eigenes (Wertpapier-)Depot. Die ecrop-App ist funktionell vergleichbar mit heute üblichen Banking Apps.

Gibt es Mindestanlagesummen?

Die Mindestanlagesumme ist auf den Wert einer einzelnen Kryptoaktie beschränkt. Das heißt: Es werden nur ganze Kryptoaktien transferiert und damit kommt es grundsätzlich auf den Emittenten bzw. die Aktiengesellschaft und deren Ausgabepreis an. Der Mindestnennwert einer Aktie muss gemäß AktG mindestens 1 Euro betragen.

Was braucht es an technischem Equipment für ein Krypto-Aktien-Depot?

Ganz einfach: Ein Smartphone und die ecrop-App.

Welche Rolle haben in diesem Zusammenhang normale Onlinebroker wie bspw. flatex, comdirect, ING Diba, Smartbroker oder auch Trade Republic?

Die ecrop ist als Kryptowertpapierregisterführer und zukünftig auch Kryptoverwahrer aufgestellt. Mit anderen Worten: Wir bieten unseren Kunden nicht nur die technische Infrastruktur, sondern auch die lizenzrechtliche Möglichkeit Kryptoaktien zu emittieren. Entweder über eine eigene App und einer Anbindung an unsere IT-Systeme oder direkt über die ecrop-Plattform.Die “normalen” Onlinebroker werden sich früher oder später mit dem Thema Kryptoaktien beschäftigen und an Kryptowertpapierregisterführer wie die ecrop oder andere (dann lizenzierte) Handelsplätze anschließen. Das hängt sicherlich stark von der (Kunden-) Nachfrage und interessanten Wertpapieren ab. Wir stehen sämtlichen Onlinebrokern für technische und regulierte Services zur Verfügung

Wird es einen Handel in den Kryptoaktien geben?

Momentan gibt es in Deutschland keinen lizenzierten Handelsplatz, obwohl bereits viele Marktteilnehmer solche Lizenzanträge bei der BaFin eingereicht haben. Wir gehen davon aus, dass es kurz- oder mittelfristig zu entsprechenden Handelsplätzen kommt. Ein weiterer Meilenstein ist die europäische Gesetzgebung, die seit letztem Jahr mit dem DLT-Pilot-Regime eine Möglichkeit eröffnet, Lizenzen für Multilateral Trading Facilities, kurz DLT-MTF, zu erhalten. Wir warten gespannt auf die ersten “richtigen” Handelsplätze und die Möglichkeit auch IPOs auf Kryptoaktien-Basis durchzuführen.

Aus unserer Sicht ein Game-Changer für Start-Ups in der Wachstumsphase oder gerade auch VCs die ihre Investitionen “versilbern” wollen, jedoch die bisherigen konventionellen Handelsplätze aufgrund des notwendigen Volumens dafür nicht in Frage kommen. Übrigens, das ZuFinG hat auch hier eine interessante Neuerung zu bieten: Unternehmen dürfen ab sofort mit einer Mindestmarktkapitalisierung von 1 Mio. Euro bereits an die Börse gehen. Bisher war die Grenze bei 1,25 Mio. Euro. Der gesetzgeberische Trend, jungen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, ist deutlich zu erkennen.

Welchen Publizitätsanforderungen unterliegen die Emittenten von Kryptoaktien?

Hier ergeben sich keine Unterschiede. Aktiengesellschaft bleibt Aktiengesellschaft und damit auch sämtliche (Publizitätspflichten) unabhängig von der Art der emittierten Aktie.

Wie verkaufe ich eine Kryptoaktie?

Zunächst über die ecrop-App. Hier wird ein sogenannter “OTC Bulletin Board” implementiert werden, wo Verkäufer und Käufer sich finden können. Das entspricht etwa dem außerbörslichen Handel von herkömmlichen Aktien. Wichtig dabei: ecrop darf hier nicht direkt vermittelnd tätig sein, da es hierzu einer gesonderten (MTF-)Lizenz bedarf. Die Transaktion an sich, konkret also die Umtragung der Kryptoaktie auf den neuen Eigentümer, wird selbstverständlich wieder auf dem Kryptowertpapierregister und damit durch die ecrop durchgeführt.

Mit welchen Kosten sind Kauf, Verkauf sowie „Depotführung“ verbunden?

Die Kosten der Kryptoaktien-Emission trägt die Aktiengesellschaft. Beim Kauf/Verkauf fällt ein geringes Transakationsentgelt für die Umtragung im Kryptowertpapierregister der ecrop an. Das verhält sich ähnlich wie bei herkömmlichen Aktien und wird sich bezogen auf die Dienstleistungen der ecrop preislich auf gleichem Niveau von heutigen Depotbanken und Neobrokern oder sogar darunter bewegen.

Um die Grundlage der Effizienz zu verdeutlichen, muss ich jetzt ein bisschen in die Technik abschweifen: Aufgrund der hohen Effizienz der zum Einsatz kommenden Blockchain-Technologie, der vollkommen digitalen Abwicklung und der Verringerung der involvierten Marktteilnehmer wird es zu einer signifikanten Reduzierung der Kosten kommen. Da die Blockchain praktisch die einzige “Vertrauens- und Abwicklungsschnittstelle” zwischen Käufer und Verkäufer darstellt, entfällt z.B. die Funktion eines klassischen Clearings für jede Transaktion. Der in der Blockchain innewohnende Smart Contract führt nur die Transaktion dann aus, wenn alle notwendigen Bedingungen wie z.B. genügend Vermögenswerte (hier: Kryptoaktien) und Mittel (hier: Geld) erfüllt sind. Auch das sogenannte Settlement wird durch den Smart Contract automatisch ausgeführt. Alles in Allem werden Prozesse effizienter und damit schneller.

Welche Vorteile habe Kryptoaktien für Emittenten und für Investoren?

Kryptoaktien bieten vielfältige Chancen für verschiedene Arten von Unternehmen und Investoren. Sie eröffnen insbesondere jungen, wachsenden Start-ups sowie kleineren und mittleren Unternehmen interessante Möglichkeiten. Gerade Firmen, die eventuell Herausforderungen bei der Finanzierung durch traditionelle Quellen wie Banken oder Venture-Capital-Unternehmen erleben, können durch die Ausgabe von Kryptoaktien eine neue Investorenschicht adressieren.

Der größte Vorteil von Kryptoaktien ist jedoch die gesteigerte Marktliquidität und Zugänglichkeit. Die Digitalisierung von Aktien auf einer Blockchain ermöglicht es Investoren, einfacher zu handeln und Zugang zu Kryptoaktien über digitale Handelsplattformen zu erhalten. Dies kann Handel für eine breitere Investorengruppe zugänglich machen, die sonst möglicherweise keinen Zugang zum traditionellen Aktienmarkt haben würde.

Zusätzlich bieten Kryptoaktien eine effiziente und transparente Abwicklung. Dank der Blockchain-Technologie werden Transaktionen zeitnah dokumentiert und sind dauerhaft nachvollziehbar. Dies mindert die Notwendigkeit von Zwischenhändlern und steigert die Effizienz bei der Übertragung von Eigentumsrechten und anderen Geschäftsprozessen.

Welche besonderen Risiken sind zu beachten?

Grundsätzlich gelten die gleichen Risiken wie bei herkömmlichen Aktien auch. Einzig der Tatsache, dass es ohne entsprechende Handelsplätze ggf. nicht zu jedem Zeitpunkt genügend Liquidität im Markt gibt, um seine Assets zu veräußern, sollte man sich bewusst sein. Aber das trifft auch auf viele Nebenwerte an ordentlichen Handelsplätzen mit wenig Handelsvolumen zu. Insofern: es gelten die üblichen “Börsenweisheiten”.

Für wen eignen sich Kryptoaktien grundsätzlich?

Ich bin überzeugt, dass sich zunächst sehr innovative Firmen mit dem Thema der Kryptoaktie nicht nur auseinandersetzen, sondern dieses Finanzinstrument auch zeitnah einsetzen werden. Das heißt: Es besteht die Chance, dass gerade High-Tech-Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf wie in der KI- oder Biotech-Branche über eigene Aktienemissionen ihr Wachstum finanzieren werden. Daher eine gute Gelegenheit für all Diejenigen, die frühzeitig in diese Werte investieren und vor einem möglichen IPO davon profitieren wollen. Zum anderen sehen wir bereits die ersten Anfragen von Start-ups, die aufgrund der ESG-Anforderungen nur schwer an Bankenfinanzierungen gelangen. Gerade rund um Security, Defence und Space werden wir zukünftig sicherlich die ein oder andere Kryptoaktienemission.

Was ist der Unterschied zwischen einem Security Token und einer Kryptoaktie?

Security Token sind keine Wertpapiere im regulatorischen Sinn, sondern werden durch die BaFin “lediglich” als Wertpapiere sui generis eingestuft. Heißt, sie sind mit wertpapierähnlichen Rechten ausgestattet und werden prospektrechtlich von der BaFin auch so behandelt, bieten jedoch keinen darüber hinausgehenden Eigentums- und Verkehrsschutz. Nur elektronische Wertpapiere gem eWpG und damit auch Kryptoaktien sind der herkömmlichen Aktie gleichgestellt und bieten zukünftig die gleiche Marktakzeptanz.

Welche Kryptoaktien gibt es bereits?

Das ZuFinG ist am 15.12.2023 in Kraft getreten und seither gab es noch keine (mir bekannte) Kryptoaktienemission. Wobei ich aus sicherer Quelle weiß, dass zeitnah die erste Emission ansteht. Nur zu viel darüber verraten darf ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Sind perspektivisch auch Baskets auf einzelner Kryptoaktien zu erwarten, also quasi Kryptoaktien-Fonds bzw. -ETFs?

Nach der Einführung des eWpG im Jahr 2021 wurde bereits ein Jahr später das eWpG durch die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) eweitert. Damit ist die Möglichkeit der Begebung von elektronischen Anteilsscheinen an Investmentvermögen durch Eintragung in ein Kryptowertpapierregister als sog. Kryptofondsanteile bereits möglich. Dabei handelt es sich um Anteile an Investmentvermögen, die als Sondervermögen aufgelegt sind. Kryptoaktien-Fonds bzw. ETF dürften eine Frage der Zeit sein. Ich bin überzeugt davon, dass es mit genügend Angebot seitens der Kryptoaktien auch zu Baskets kommen wird. Ich persönlich fände es sehr spannend, einen Kryptoaktien ETF zu sehen, der sich beispielsweise auf bestimmte Branchen wie KI und gezielt junge Startups in der Wachstumsphase fokussiert. Aber auch hier werden wir zunächst die Handelsplätze benötigen.

Wie sieht das europäische Umfeld für Kryptoaktien aus?

Die Kryptoaktie ist tatsächlich ein rein deutsches Thema. Hier hat der Gesetzgeber durch das ZuFinG eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen, wie übrigens auch in anderen Bereichen der “Kryptoregulierung”. Nun gilt es, diesen Vorsprung zu nutzen und mit diesem neuen Finanzinstrument nicht nur Vorreiter in der Regulierung zu sein, sondern auch ein effizientes Mittel für kleine und mittlere Unternehmen in der Wachstumsfinanzierung einzusetzen.

Vielen Dank für die Antworten, Michael Stoussavljewitsch!

Fotos: Clipdealer, ecrop


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