Längst ist es ein Klassiker auf boersengefluester.de (BGFL): Seit nunmehr neun Jahren veröffentlichen wir die Auflistung mit den „steuerfreien“ Dividenden zum Start der neuen Hauptversammlungssaison. So auch diesmal: Zum Start Mitte April kommen wir diesmal auf 18 Unternehmen, die ihre Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto ausschütten – was beim Aktionär mit einer nachgelagerten Besteuerung einhergeht. Eine vergleichsweise normale Ausbeute. Das exakte Prozedere hat boersengefluester.de schon mehrfach beschrieben, kompakt beschrieben ist es auch auf unserer Übersicht mit den Steuerfreien Dividenden für die HV-Saison 2022. Wer sich die Details lieber im Videoformat ansehen möchte, dem empfehlen wir weiterhin den sehr nutzwertigen YouTube-Beitrag „Steuerfreie Dividenden – wo es sie gibt und steuerliche Fallen!“ unseres geschätzten Kollegen Matthias Schmitt auf seinem Kanal finanzgeschichten.com.
Was macht die BGFL-Übersicht nun so besonders? Nun: Es ist halt gar nicht so leicht, die Unternehmen zu identifizieren, auf die diese steuerliche Besonderheit zutrifft. Häufig steht der Hinweis zum Einlagekonto im Sinne des §27 KStG zwar versteckt in der jeweiligen HV-Einladung, die im Bundesanzeiger und auch auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht werden – aber eben längst nicht immer. Das hängt auch damit zusammen, dass die genaue steuerliche Behandlung zum offiziellen Zeitpunkt der Dividendenbekanntmachung nicht immer vollständig bekannt sein muss. Aus diesem Grund hat boersengefluester.de auch in diesem Jahr wieder etliche IR-Abteilungen angeschrieben. Sehr lobenswert: Mittlerweile kommen wir auf eine Rücklaufquote von deutlich über 90 Prozent. Offenbar hat sich auch bei den Unternehmen herumgesprochen, wie populär diese – bei der entsprechenden Google-Suche immerhin auf Platz 1 erscheinende – Aktienübersicht ist.
Dass die Tabelle zum jetzigen Zeitpunkt noch vergleichsweise übersichtlich daherkommt ist insofern normal, weil etliche Gesellschaften noch gar nicht ihren Dividendenvorschlag – geschweige denn den steuerlichen Aspekt – veröffentlicht haben. Wir sind also zuversichtlich, dass in den kommenden Wochen noch eine ganze Reihe von Unternehmen dazukommen werden. Immerhin: Bekannte Aktien wie Edel, Freenet, LEG Immobilien oder auch Vonovia sind erneut dabei. Die Deutsche Telekom ist ebenfalls „steuerfrei“, hier war die Dividendenausschüttung allerdings bereits Anfang April. Zudem werden wir mitunter noch fehlende Dokumente wie etwa die HV-Einladung nach und nach ergänzen. Es lohnt sich also, die Seite (HIER) öfter mal zu besuchen.
Bereits angefügt haben wir eine Art Beobachtungsliste mit Unternehmen, wo es gut möglich ist, dass die Dividende für 2021 – zahlbar nach der HV im Jahr 2022 – steuerfrei sein wird. Bleibt beinahe nur der Hinweis, dass die Dividende bei vielen Anleger zwar sehr hoch im Kurs steht. Das alleinige Auswahlkriterium für ein Investment sollte die Ausschüttung bzw. deren steuerliche Ausgestaltung aber nicht sein. Klicken Sie daher ruhig auch auf unsere Profilseiten zu den einzelnen Aktien (verlinkt über die WKN), hier finden Sie viele weitere fundamentale Kennzahlen – allesamt von boersengefluester.de manuell gepflegt.