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Immerhin vier DAX-Unternehmen tun es 2017 erneut: Infineon, Deutsche Post, Deutsche Telekom und Vonovia. Gewiefte Anleger wissen vermutlich schon jetzt Bescheid – es geht um die Ausschüttung „steuerfreier“ Dividenden. Wirklich steuerfrei sind diese Ausschüttungen zwar nur für Investoren, die das jeweilige Papier bereits vor dem Jahr 2009 – also vor Einführung der Abgeltungsteuer – im Depot haben. Für alle anderen Anleger setzt aber immerhin eine Verschiebung der Besteuerung ein. Denn die „steuerfreien“ Dividenden werden über die Haltedauer kaufpreismindernd fortgeschrieben. Sobald ein Anleger seine Aktie verkaufen will, wird die Abgeltungsteuer fällig – und zwar auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis, der um die erhaltenen Dividenden gekürzt wurde. Ein echtes Kaufargument ist die vermeintliche „Steuerfreiheit“ einer Dividende damit in der Regel zwar nicht. Der Steuerstundungseffekt kann aber insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Pauschbetrag für das Steuerjahr bereits ausgeschöpft ist. Und gerade dieser Aspekt macht „steuerfreie“ Dividenden für viele Investoren zu einer interessanten Sache.  
Vonovia Kurs: 29,43
  Boersengefluester.de hat daher erneut die bereits veröffentlichten HV-Einladungen und Geschäftsberichte hinsichtlich  „Steuerfreier Dividenden“ beziehungsweise Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des §27 KStG – wie es fachlich richtig heißt – ausgewertet. Überdurchschnittliche Renditen bieten weiterhin Klassiker wie der TecDAX-Titel Freenet oder die Immobilienwerte Vonovia, LEG Immobilien oder TLG Immobilien. Bei DIC Asset unterliegen von den 0,40 Euro Dividende je Aktie diesmal immerhin gut 0,31 Euro nicht der Kapitalertragsteuer. Ansonsten sind Titel wie Deutsche Telekom oder Deutsche Post unter Renditegesichtspunkten hervorzuheben. Im Spezialwertebereich glänzen Unternehmen wie das Medienhaus Edel oder der Finanzdienstleister Berliner Effektengesellschaft. Aber noch haben nicht alle Gesellschaften ihre Dividendenpläne offenbart. Boersengefluester.de wird die Liste der Unternehmen mit steuerfreier Dividende daher in den kommenden Wochen laufend aktualisieren. So war zum Beispiel auch die Dividende von Borussia Dortmund in den vergangenen fünf jahren steuerfrei. Das Geschäftsjahr des BVB endet am 30. Juni 2017 – demensprechend gibt es auch noch keinen Dividendenvorschlag und auch keinen HV-Termin. Bei einigen Unternehmen, die für steuerfreie Ausschüttungen bekannt waren – etwa All For One Steeb, Francotyp-Postalia oder Mensch und Maschine –, ist das steuerliche Einlagenkonto mittlerweile aufgebraucht, so dass die Dividenden jetzt ganz normal besteuert werden. Konkret heißt das: Der deutsche Fiskus zieht von der Dividende eines inländischen Unternehmens 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein. Ohne Berücksichtigung von Kirchensteuern ergibt sich dann ein Abschlagsatz von 26,375 Prozent. Von einer Bruttodividende von beispielsweise 3,00 Euro pro Aktie kommen dann beim Aktionär nur 2,21 Euro je Anteilschein an. Bei einem Aktienkurs von 70 Euro beträgt die Bruttorendite in dem Beispiel 4,29 Prozent. Nach Abzug von Steuern bleiben 3,16 Prozent übrig. Zu beachten sind freilich noch die Sparerpauschbeträge von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete. Losgelöst davon: Steuerfreie Dividenden erfreuen sich bei Anlegern anhaltend großer Beliebtheit, wie das enorme Interesse an den aktuellen Listen mit den entsprechenden Unternehmen zeigt. [sws_blue_box box_size="640"]Tipp: Eine aktualisierte und mit nützlichen Verlinkungen versehene Version der Tabelle mit den "steuerfreien" Dividenden für 2016, gibt es auf boersengefluester.de unter diesem LINK.[/sws_blue_box]     [sws_blue_box box_size="640"]Tipp: Eine aktualisierte und mit nützlichen Verlinkungen versehene Version der Tabelle mit den "steuerfreien" Dividenden für 2016, gibt es auf boersengefluester.de unter diesem LINK.[/sws_blue_box]   [sws_blue_box box_size="640"]Hier kommen Sie zu unserer Gesamtübersicht mit den Steuerfreien Dividenden für 2018. Die Tabelle wird regelmäßig von boersengefluester.de aktualisiert.[/sws_blue_box]   Foto: pixabay...
#Steuerfreie Dividende #steuerlichen Einlagenkonto #§27 KStG

In der Rubrik "Zitat des Tages" zeigen wir Sprüche berühmter Personen. Die Bandbreite reicht von Investoren, über Philosophen bis hin zu Sportlern. Wenn Sie ein Zitat  zur Aufnahme vorschlagen möchten, kontaktieren Sie uns gern. Per E-Mail an [email protected] oder das Kontaktformular auf der Webseite nutzen.

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